Abstand halten beim Überholen von Radfahrenden

Abstand halten ist in Zeiten der Corona-Pandemie neue Normalität. Weniger bekannt ist der in der novellierten Straßenverkehrsordnung neu festgelegte Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden. Innerorts muss der Sicherheitsabstand mindestens 1,50 m zum Radfahrenden betragen, außerorts sogar mindestens 2 Meter. In der Presse wird derzeit aktuell mehr über den Bußgeldkatalog berichtet, den das Bundesverkehrsministerium zurücknehmen musste und derzeit überarbeitet. Die neue Abstandsregelung wird jedoch weiterhin Gültigkeit haben. Auf Anregung von gemeinsamweiterkommen, hat der ADFC Kreisverband Göppingen und das Landratsamt Göppingen Banner drucken lassen, die Autofahrende an diesen Abstand zum Schutz von Radfahrenden erinnern.

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Veröffentlichung

Mi, 15. Juli 2020

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